Märkte

Seit dem 30. Januar 2009 kann herkömmlichem Diesel sieben Prozent Biodiesel beigemischt werden. Das entspricht einem Absatzmarkt von ungefähr 2,28 Millionen Tonnen. Auf den Absatzmarkt für reinen Biodiesel (B100) entfielen bislang rund 60 Prozent. Allerdings ist dieses Rückgrat der heimischen Biodieselnachfrage bedroht: Eine zunehmende Steuerlast gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des alternativen Kraftstoffes.

Mit der im Jahr 2006 verabschiedeten Biokraftstoffgesetzgebung hat die Bundesregierung die Förderung der Biokraftstoffe grundlegend umgestellt. An Stelle der bis zum Jahr 2009 vorgesehenen Nullbesteuerung von Biodiesel steht nun eine in jährlichen Schritten steigende Steuer auf reinen Biodiesel (B100). Um den daraus resultierenden finanziellen Nachteil für die Biokraftstoffhersteller auszugleichen, hat der Gesetzgeber eine Quotenregelung eingeführt. Inverkehrbringer von Kraftstoffen – wie zum Beispiel Mineralölkonzerne – sind demnach verpflichtet, einen bestimmten Anteil an Biodiesel und Bioethanol auf den Markt zu bringen. Bemessungsgrundlage ist der jährliche Kraftstoffabsatz der jeweiligen Unternehmen. Auf den beigemischten Biokraftstoff wird der volle Mineralölsteuersatz erhoben.

Hinzu kommt seit Jahresbeginn 2009 eine Gesamtquote, die nach der bisherigen Gesetzgebung von 6,25 Prozent auf acht Prozent im Jahr 2015 ansteigt.

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